
Datenschutz als wichtiges Werkzeug für Qualität und Rechtssicherheit.
Der Einsatz von Informationstechnologien ist aus dem Alltag im Berufs- und Privatleben nicht mehr wegzudenken. Ausreichender Schutz, besonders der sensiblen Gesundheitsdaten, nach § 3 Abs. 9 BDSG wird für Kunden, Patienten und Angehörige zunehmend ein Auswahl- und Entscheidungskriterium bei der Auswahl des richtigen Unternehmens.
Zudem ist die regelmäßige Datenschutzschulung aller Mitarbeiter nach § 4g BDSG zwingend vorgeschrieben. Unser zertifizierter Datenschutzbeauftragter bringt Ihren Mitarbeitern die wichtigsten Grundlagen des Datenschutzes in einer kurzweiligen Schulung näher.