Sicherheitsexperte bei der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
Arbeitsschutz · Deutschlandweit

Gefährdungsbeurteilung – rechtssicher, praxistauglich, für jede Branche

Gesetzlich vorgeschrieben, oft unterschätzt: Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG schützt Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen. Wir erstellen sie vollständig für Sie – oder begleiten Sie bei der Eigenerstellung.

LeistungsumfangDeutschlandweit
Option 1
Full-Service: EMH erstellt komplett
Option 2
Begleitung & Beratung bei Eigenerstellung
Branchen
Alle Branchen, jede Unternehmensgröße
Preis
Individuelles Angebot auf Anfrage

Warum jetzt handeln

Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht – keine Kür

Laut §5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Fehlt die Dokumentation, drohen Bußgelder – und im Ernstfall die persönliche Haftung des Arbeitgebers.

§5
ArbSchG: Gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber
Ab 1
Beschäftigten gilt die Pflicht
Alle
Branchen betroffen – auch Büro & Verwaltung
2015
EMH im Einsatz für Unternehmen

Unsere Leistungen

Zwei Wege zur rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung

Full-Service: Wir übernehmen alles

  • Analyse Ihrer Arbeitsplätze und Tätigkeiten (vor Ort oder remote)
  • Ermittlung aller relevanten Gefährdungen
  • Erstellung rechtssicherer Dokumente
  • Empfehlung konkreter Schutzmaßnahmen
  • Übergabe fertiger, revisionssicherer Unterlagen

Begleitung: Sie erstellen, wir unterstützen

  • Beratung und Anleitung durch unsere Experten
  • Prüfung und Korrektur Ihrer Entwürfe
  • Rechtliche Einordnung und Plausibilitätsprüfung
  • Empfehlungen für unvollständige Bereiche
  • Freigabe und Abzeichnung der finalen Dokumente

Ablauf

In drei Schritten zur fertigen Gefährdungsbeurteilung

01

Erstgespräch & Analyse

Wir besprechen Ihr Unternehmen, Ihre Tätigkeiten und die konkreten Arbeitsplätze – telefonisch, per WhatsApp oder direkt vor Ort. Kein Standardformular, kein Aufwand für Sie.

02

Erstellung oder Begleitung

Je nach Ihrer Wahl erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung vollständig oder begleiten Sie Schritt für Schritt – flexibel angepasst an Ihre Ressourcen und Ihre Betriebsstruktur.

03

Übergabe & Fertig

Sie erhalten rechtssichere, praxistaugliche Dokumente – direkt einsetzbar, revisionssicher und jederzeit erweiterbar. Wir bleiben als Ansprechpartner für Rückfragen verfügbar.

Häufige Fragen

Gefährdungsbeurteilung – FAQ für Unternehmen

Ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Gilt die Pflicht auch für Büros und Verwaltung?

Ja. Auch Büroarbeitsplätze unterliegen der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Typische Themen sind Bildschirmarbeitsplätze, Ergonomie, psychische Belastungen und Brandschutz.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz können Bußgelder verhängt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann eine fehlende GB die Haftungsfrage zulasten des Arbeitgebers verschieben.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit EMH ab?

Wir analysieren Ihren Betrieb – vor Ort oder remote – ermitteln alle relevanten Gefährdungen und erstellen rechtskonforme, praxistaugliche Dokumente. Alternativ begleiten und beraten wir Sie bei der Eigenerstellung.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Bei wesentlichen Änderungen (neue Arbeitsmittel, geänderte Abläufe, nach Unfällen) muss sie aktualisiert werden. Eine regelmäßige Überprüfung alle 2–3 Jahre ist empfehlenswert.

Für wie viele Mitarbeitende gilt die Pflicht?

Ab dem ersten Beschäftigten. Die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Unternehmensform.

Jetzt unverbindlich anfragen

Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen

Direkter Ansprechpartner, persönliche Betreuung durch Inhaber Hauke Junak – individuelles Angebot, ohne Umwege.

Oder direkt anrufen: 040 35773750