Viele Unternehmen wissen, dass sie ihre Mitarbeitenden zum Arbeitsschutz unterweisen müssen – aber wie oft genau, ist oft unklar. Hier die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst.
Die gesetzliche Grundlage
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Unterweisung muss:
- vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen (Erstunterweisung)
- danach mindestens einmal jährlich wiederholt werden
- bei Änderungen im Arbeitsbereich, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen zusätzlich erfolgen
Was passiert, wenn die Unterweisung fehlt?
Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder im Falle eines Arbeitsunfalls kann eine fehlende oder unvollständige Dokumentation der Unterweisung zu Bußgeldern führen – und im Ernstfall die Haftungsfrage zulasten des Unternehmens verschieben.
Präsenz oder online?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Durchführungsform vor. Eine Online-Unterweisung ist genauso rechtskonform wie eine Präsenzschulung, solange Inhalte, Verständnisprüfung und Dokumentation nachweisbar sind. Der Vorteil: Online lässt sich die jährliche Pflichtunterweisung deutlich einfacher für die gesamte Belegschaft durchführen – unabhängig von Schichtplänen, Krankheit oder Standort.
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