Erste-Hilfe-Kurs durch geschultes Fachpersonal

Für Unternehmen, Vereine & Privatpersonen – Schulungen mit Herz und Verstand, auch bundesweit

Erste-Hilfe-Kurs Hamburg – gesetzlich vorgeschrieben für Unternehmen

Als Geschäftsführer oder Sicherheitsbeauftragter sind Sie verpflichtet, im Rahmen der DGUV Vorschrift 1 ausreichend Ersthelfer in Ihrem Unternehmen bereitzustellen. Ein Erste-Hilfe-Kurs in Hamburg erfüllt diese gesetzliche Pflicht und schult Ihre Mitarbeiter praxisnah nach aktuellen Richtlinien der Berufsgenossenschaft (BG).

Praxisnahe Schulung für Unternehmen und Privatpersonen

Unsere praxiserfahrenen Dozenten kommen ab 10 Teilnehmern direkt in Ihr Unternehmen, Ihren Verein oder Ihre Einrichtung. Inhalte können individuell angepasst werden, inklusive realitätsnaher Fallbeispiele und Übungen. Auch für Fahrschüler ist der Kurs Pflicht.

  • Praxisorientierte Vermittlung lebensrettender Maßnahmen
  • Fachgerechtes Theoriewissen kombiniert mit Übungen
  • Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft möglich
  • Flexible Durchführung für Unternehmen, Vereine & Privatpersonen
  • Realitätsnahe Fallbeispiele speziell auf Ihre Bedürfnisse

Themen eines Erste-Hilfe-Kurses

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
  • Stabile Seitenlage
  • Schockbekämpfung
  • Herzinfarkt & Schlaganfall
  • Verbände & Wundversorgung
  • Weitere wichtige Notfallmaßnahmen

Hier finden Sie die Terminliste für Einzelpersonen, Mitarbeiter & Fahrschüler

Interessiert an Notfalltraining / Notfallmanagement? Hier erfahren Sie mehr!

hre Anfrage zum Erste-Hilfe-Kurs

    Erste Hilfe Kurse

    Häufig gestellte Fragen an unsere Erste-Hilfe-Experten

    Neben der moralischen Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die für Unternehmen in der DGUV V1 festgelegt sind. Auszüge aus der DGUV V1 (Unfallverhütungsvorschrift) § 26 1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. 2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärtzliche Versorgung veranlasst wird.
    Erste-Hilfe-Kurse sind für Unternehmen und Vereine von großer Bedeutung. Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Verpflichtungen, sondern tragen auch dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz in der Freizeit zu erhöhen und im Notfall schnelle Hilfe leisten zu können. Gesetzliche Verpflichtungen Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern im Betrieb sicherzustellen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße und den vorhandenen Gefährdungen. Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen Gut ausgebildete Ersthelfer können im Notfall schnell reagieren und damit schwerwiegende Folgen verhindern oder abmildern. Das Wissen um die Anwesenheit kompetenter Ersthelfer schafft zudem ein Gefühl der Sicherheit bei den Mitarbeitern. Schnelle Hilfe im Notfall In vielen Notfallsituationen zählt jede Sekunde. Sind Ersthelfer vor Ort, können sie sofort mit den richtigen Maßnahmen beginnen und so wertvolle Zeit überbrücken, bis professionelle Hilfe eintrifft.
    In einem Erste-Hilfe-Kurs lernen die Teilnehmer, wie sie in verschiedenen Notfallsituationen richtig reagieren und effektiv Hilfe leisten können. Dabei werden sowohl grundlegende Maßnahmen als auch das Vorgehen bei speziellen Notfällen behandelt. Grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe Zu den grundlegenden Maßnahmen gehören die Bewusstseinskontrolle und die stabile Seitenlage, die dazu dienen, die Vitalfunktionen des Verletzten zu überwachen und die Atemwege freizuhalten. Außerdem wird die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) geübt, die im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands lebensrettend sein kann. Bewusstseinskontrolle und stabile Seitenlage Die Teilnehmer lernen, wie sie das Bewusstsein einer Person überprüfen und sie gegebenenfalls in die stabile Seitenlage bringen, um die Atemwege freizuhalten und ein Ersticken zu verhindern. Wiederbelebung (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Die korrekte Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) ist ein zentraler Bestandteil jedes Erste-Hilfe-Kurses. Die Teilnehmer üben an speziellen Puppen die richtige Technik für Herzdruckmassage und Beatmung. Versorgung von Wunden und Verletzungen Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Versorgung von Wunden und Verletzungen. Dazu gehört das Stillen von Blutungen, das Versorgen von Knochenbrüchen und Verstauchungen sowie das Kühlen von Verbrennungen und Verbrühungen. Blutungen stillen Die Teilnehmer lernen, wie sie starke Blutungen durch Druck auf die Wunde oder durch das Anlegen eines Druckverbands kontrollieren können. Knochenbrüche und Verstauchungen schienen Bei Knochenbrüchen und Verstauchungen ist es wichtig, die betroffene Körperregion ruhigzustellen. Die Teilnehmer üben die Versorgung und erfahren, worauf sie dabei achten müssen. Verbrennungen und Verbrühungen kühlen Um Folgeschäden zu minimieren, müssen Verbrennungen und Verbrühungen schnell gekühlt werden. Die Ersthelfer lernen, wie sie dabei vorgehen und welche Fehler sie vermeiden sollten. Vorgehen bei speziellen Notfällen Neben den grundlegenden Maßnahmen werden auch spezielle Notfälle wie Vergiftungen, allergische Reaktionen, Schlaganfall und Herzinfarkt thematisiert. Vergiftungen Die Teilnehmer erfahren, wie sie Anzeichen einer Vergiftung erkennen und welche Sofortmaßnahmen sie ergreifen können. Allergische Reaktionen Allergische Reaktionen können lebensbedrohlich sein. Die Ersthelfer lernen, wie sie reagieren und betroffene Personen unterstützen können. Schlaganfall und Herzinfarkt Bei einem Schlaganfall oder Herzinfarkt zählt jede Minute. Die Teilnehmer erfahren, welche Symptome auf diese Notfälle hindeuten und wie sie schnell Hilfe organisieren können.
    Unternehmen müssen sicherstellen, dass immer eine ausreichende Zahl an Ersthelfern verfügbar ist. Dabei sind nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, sondern auch die Fortbildungspflicht und der automatische Versicherungsschutz über die DGUV für die Ersthelfer. Anzahl der benötigten Ersthelfer Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Größe des Unternehmens und der Art der Tätigkeit. In Bürobetrieben muss bei bis zu 20 anwesenden Personen mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen, in Produktionsbetrieben oder auf Baustellen liegt diese Grenze bei 10 Personen. Fortbildungspflicht alle 2 Jahre Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Dazu sind sie verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Arbeitgeber müssen ihren Ersthelfern die Möglichkeit dazu geben. Die Kosten werden von der Berufsgenossenschaft (BG) übernommen. Haftung und Versicherungsschutz Ersthelfer, die im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Erste Hilfe leisten, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass sie bei einem Unfall während der Hilfeleistung versichert sind und nicht für eventuelle Fehler haften müssen.
    Jeder Betrieb muss eine angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung bereithalten. Dazu gehören vorrangig Verbandkästen nach DIN-Norm, aber auch zusätzliche Ausrüstung und Materialien, die auf die spezifischen Gefahren im Unternehmen abgestimmt sind. Verbandkästen nach DIN-Norm Verbandkästen müssen den Anforderungen der DIN 13157 (für kleinere Betriebe) oder DIN 13169 (für größere Betriebe und Baustellen) entsprechen. Sie enthalten steriles Verbandmaterial, Pflaster, Schere, Pinzette und Einmalhandschuhe. Zusätzliche Ausrüstung und Materialien Je nach Branche und Gefährdungslage können zusätzliche Materialien wie Augenspülflaschen, Brandgel, Kältepacks oder spezielle Schutzausrüstung erforderlich sein. Auch ein Defibrillator kann sinnvoll sein, insbesondere wenn viele Menschen im Unternehmen ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkte haben. Aufbewahrung und Kennzeichnung Verbandkästen und andere Erste-Hilfe-Materialien müssen leicht zugänglich und gut gekennzeichnet sein. Alle Mitarbeiter sollten wissen, wo sie im Notfall die benötigte Ausrüstung finden. Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass die Materialien vollständig und einsatzbereit sind.
    Erste-Hilfe-Kurse bestehen in der Regel aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Kurses eine Teilnahmebestätigung. Theoretischer Teil Im theoretischen Teil vermittelt der Kursleiter anhand von Vorträgen, Präsentationen und Lehrmaterial die wichtigsten Grundlagen der Ersten Hilfe. Dazu gehören anatomische Kenntnisse, die Einschätzung von Notfallsituationen und die Abläufe bei der Hilfeleistung. Praktische Übungen Der praktische Teil nimmt den Großteil des Kurses ein. Hier üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen, die zuvor erlernten Maßnahmen wie Wiederbelebung, stabile Seitenlage oder das Anlegen von Verbänden. Dabei kommen Übungspuppen und Verbandmaterial zum Einsatz, um eine möglichst realistische Simulation zu erreichen. Prüfung und Bescheinigung Nach dem Absolvieren des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und muss danach durch eine Auffrischungsschulung erneuert werden.
    Die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs variieren je nach Anbieter und Kursformat. In vielen Fällen werden sie jedoch ganz oder teilweise von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen übernommen. Kursgebühren Die Gebühren für einen Erste-Hilfe-Kurs liegen meist zwischen 50 und 100 Euro pro Person. Darin enthalten sind die Kursunterlagen, die Nutzung der Übungsmaterialien und die Zertifizierung. Übernahme durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Für Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, werden die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurse in der Regel vollständig übernommen. Voraussetzung ist, dass der Kurs bei einem zertifizierten Anbieter durchgeführt wird. Sonderkonditionen für Unternehmen und Vereine Viele Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen räumen Unternehmen und Vereinen Sonderkonditionen ein, wenn sie mehrere Mitarbeiter oder Mitglieder gleichzeitig schulen lassen. Auch Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb oder Vereinsheim sind oft günstiger als Einzelbuchungen.
    Wir bieten als zertifizierter Bildungsträger ein umfassendes Angebot an Erste-Hilfe-Kursen für Unternehmen, Vereine und Privatpersonen. Unsere erfahrenen Kursleiter vermitteln die Lerninhalte praxisnah und auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt. Kurse für betriebliche Ersthelfer Unsere Kurse für betriebliche Ersthelfer entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und vermitteln alle relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten. Wir bieten Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildungen an, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Spezialkurse für Vereine und Sportgruppen Für Vereine und Sportgruppen bieten wir spezielle Erste-Hilfe-Kurse an, die auf die typischen Verletzungsrisiken bei der jeweiligen Aktivität eingehen. So schulen wir beispielsweise Fußballtrainer in der Versorgung von Sportverletzungen oder Jugendgruppenleiter im Umgang mit Notfällen bei Freizeiten und Ausflügen. Individuelle Schulungen vor Ort Auf Wunsch führen wir Erste-Hilfe-Kurse auch direkt in Ihrem Unternehmen oder Vereinsheim durch. Unsere Kursleiter bringen alles Nötige mit und stimmen die Inhalte und den Ablauf ganz auf Ihre Bedürfnisse ab. So sparen Sie Zeit und Kosten für die Anreise Ihrer Mitarbeiter oder Mitglieder.
    Die Anmeldung zu unseren Erste-Hilfe-Kursen ist einfach und bequem möglich. Wählen Sie dazu einen der folgenden Wege: Online-Kontaktformular Über unser Kontaktformular können Sie rund um die Uhr für einen Erste-Hilfe-Kurs eine Anfrage senden. Telefonische Buchung Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie unsere Kurse auch telefonisch buchen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen werktags unter der Nummer 040 / 35773750 zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des passenden Kurses. Firmenrabatte und Gruppenkonditionen Für Unternehmen und Vereine, die mehrere Mitarbeiter oder Mitglieder gleichzeitig schulen lassen möchten, bieten wir attraktive Firmenrabatte und Gruppenkonditionen an. Sprechen Sie uns einfach an und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Erste Hilfe kann Leben retten – darum ist es so wichtig, dass möglichst viele Menschen in Unternehmen und Vereinen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Mit unseren praxisnahen und zielgruppenspezifischen Kursen leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu. Buchen Sie noch heute einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihr Team und investieren Sie damit in die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Mitglieder!
    Nach § 26 Abs. 1 der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) errechnet sich die Anzahl der Ersthelfer (EH), die mindestens zur Verfügung stehen müssen, wie folgt: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben - 5 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten b) in sonstigen Betrieben - 10 % Ersthelfer der anwesenden Versicherten
    Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (gem. DGUV V1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Erste Hilfe Fortbildung bzw. Erste Hilfe Training aufgefrischt werden. Fahrschüler erfragen bitte vorab die konkrete Gültigkeit bzw. Anerkennung bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle.
    Du kannst den Erste Hilfe Kurs an einem Tag absolvieren. Er umfasst insgesamt neun Unterrichtseinheiten und beansprucht somit 6 Stunden und 45 Minuten. Je nach Anzahl der Teilnehmer*innen kann der Kurs etwas länger oder kürzer dauern. Wir wollen in jedem Fall genug Raum für alle Fragen und für praktische Übungszeit lassen. Und keine Sorge: natürlich machen wir zwischendurch kleine Pausen.
    Die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten, ist nach §323c StGB geregelt: „Wer bei Unglücksfälle oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Daraus ergibt sich: wer Hilfe leisten könnte, es jedoch nicht tut, macht sich strafbar. Umso wichtiger ist es, über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der Ersten Hilfe zu verfügen. Diese lernst du im Erste Hilfe Kurs bei Smartkurs.
    In unseren Kursen kombinieren wir Theorie und Praxis und versuchen das Wissen so realitätsnah wie möglich zu vermitteln. So lernst du im Erste Hilfe Kurs alles über die rechtliche Grundlage der Hilfeleistung und die Abläufe der Rettungskette am Unfallort. Zudem vermitteln wir dir auch Wissen über die Grenzen der Ersten Hilfe und die Relevanz von Eigenschutz. Darüber hinaus lernst du alles über die Maßnahmen und Verhalten bei verschiedenen Gefahren- und Notfallsituationen (beispielsweise bei Bewusstseinsstörungen, bei Brüchen oder Gelenkverletzungen oder Atemstörungen). Im praktischen Teil werden dann die lebensrettenden Maßnahmen wie die stabile Seitenlage oder Reanimation realitätsnah erprobt.
    Unsere Kurse sind vom DGUV anerkannt, daher können sie auch für sämtliche Führerschein genutzt werden.