Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Rahmen von Brandschutz, Erste Hilfe und Evakuierung Personen zu benennen, die gem. §10 ArbSchG geeignete Maßnahmen im Falle einer Bedrohung ergreifen können.

Sie lernen das Gebäude bedarfsgerecht zu räumen und alle Personen in Sicherheit zu bringen, die Zusammenarbeit mit den eingesetzten Rettungskräften spielt hierbei eine wesentliche Rolle.


Die vorgeschriebene Anzahl an Evakuierungshelfern ist je nach Betreib, Gebäude und Gefährdungsbeurteilung unterschiedlich.

Die Ausbildung zum Räumungshelfer sollte immer mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer kombiniert werden!

Lerninhalte des 1 stündigen Kurses sind u.A.:

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes und vorbeugende Maßnahmen
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • Verhalten im Evakuierungsfall, praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
  • Rettung von Personen, personenbezogene Gefahren sowie Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege,
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Rettungskräfte