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Unterweisung · Gefährdungsbeurteilung · Dokumentation

Arbeitsschutz für Ihren Betrieb – digital, nachweisbar, praxisnah

Jährliche Unterweisungen per E-Learning, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen: Wir nehmen Ihnen den Aufwand ab, damit Ihre Pflichten sauber erfüllt und dokumentiert sind.

Kurz erklärt

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterweisen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (§ 5 ArbSchG). EMH liefert den allgemeinen Teil der Unterweisung online über die EMH-Akademie – mit Nachweis. Den arbeitsplatzbezogenen Teil vor Ort übernehmen Sie selbst. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen.

So funktioniert die Online-Unterweisung

  1. Zugänge erhaltenIhre Mitarbeitenden bekommen Zugänge zur EMH-Akademie.
  2. Module bearbeitenFlexibel am PC oder Smartphone – mit Video und Wissensfragen.
  3. Nachweis sichernDie Teilnahme wird dokumentiert – bereit für BG und Behörde.
  4. Vor-Ort-Teil ergänzenDen arbeitsplatzbezogenen Teil führen Sie im Betrieb selbst durch.

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Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

Mindestzahl, Empfehlung für Urlaub und Krankheit und Ihre offenen Punkte – in 30 Sekunden berechnet.

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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Arbeitsschutzunterweisung stattfinden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche unter 18 Jahren werden mindestens halbjährlich unterwiesen.

Ist eine Online-Unterweisung zulässig?

Ja, als Teil der Unterweisung. Wichtig ist, dass die Inhalte zum Arbeitsplatz passen, Verständnis geprüft wird und Rückfragen möglich sind. Deshalb liefern wir den allgemeinen Teil online – den arbeitsplatzbezogenen Teil vor Ort übernehmen Sie im Betrieb.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Der Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG). Er kann fachkundige Unterstützung hinzuziehen – wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit Ihnen, inklusive Betriebsanweisungen.

Bekomme ich einen Nachweis?

Ja. Die Teilnahme an der Online-Unterweisung wird dokumentiert, sodass Sie sie gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde nachweisen können.

Arbeitsschutz einfach abhaken?

Wir stellen Ihnen das passende Paket aus Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und Schulung zusammen.