Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb mit EMH
Ersthelfer-Rechner · DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Die gesetzliche Mindestzahl, unsere Empfehlung für den Alltag und Ihre offenen Punkte: in 30 Sekunden berechnet, mit Ergebnis per E-Mail.

Die Kurzantwort§ 26 DGUV V1
2–20 MA
1 Ersthelfer
Büro, Handel
5 % der Beschäftigten
Alle anderen
10 % der Beschäftigten
Kita
1 Ersthelfer je Kindergruppe

Pflicht-Check

Ihr Bedarf und Ihre Lücken in 30 Sekunden

Geben Sie Ihre Mitarbeiterzahl ein. Wenn Sie zusätzlich Ihren aktuellen Stand eintragen, zeigt der Rechner, wo Ihr Betrieb nachbessern muss.

Rechtsgrundlagen

Die Regeln im Überblick

Ersthelfer

Bis 20 Beschäftigte mindestens 1 Ersthelfer. Darüber 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in allen anderen Betrieben. In Kitas 1 je Kindergruppe. Fortbildung in der Regel alle 2 Jahre.

§ 26 DGUV Vorschrift 1

Brandschutzhelfer

In der Regel 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Fortbildungen sind bei der Anzahl ausdrücklich zu berücksichtigen.

ASR A2.2

Unterweisungen

Vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal im Jahr, dokumentiert. Jugendliche unter 18 halbjährlich.

§ 12 ArbSchG · § 4 DGUV V1 · § 29 JArbSchG

Aus der Praxis

Warum die Mindestzahl im Alltag nicht reicht

Die Vorschriften zählen, wer gleichzeitig anwesend ist. Wer genau die Mindestzahl ausbildet, unterschreitet sie an vielen Tagen, denn irgendwer fehlt immer:

  • ✓ Urlaub, Krankheit und Elternzeit
  • ✓ Außentermine, Baustellen, Homeoffice und mobiles Arbeiten
  • ✓ Schichtbetrieb: Die Zahl gilt für jede Schicht
  • ✓ Fluktuation: Ausgebildete Kolleg:innen kündigen oder wechseln den Standort

Aus über zehn Jahren Ausbildungspraxis empfehlen wir: Bilden Sie rund ein Viertel Ihrer Belegschaft in Erster Hilfe aus, unabhängig von der Branche. Dann sind auch in der Urlaubszeit, bei einer Krankheitswelle oder nach Kündigungen immer genug Ersthelfer da.

Beispiel: Ein Betrieb mit 40 Mitarbeitenden braucht je nach Branche 2 bis 4 Ersthelfer gleichzeitig vor Ort. Wir empfehlen, 10 auszubilden. Das passt genau für einen Kurs bei Ihnen im Betrieb: Inhouse-Schulungen bieten wir ab 10 Teilnehmenden an. Ein Termin, und Ihr Betrieb ist für Jahre gut aufgestellt.

So schließen Sie die Lücken

Ausbildung vor Ort, Unterweisung online

Erste-Hilfe-Kurs (Inhouse)

DGUV-anerkannte Ersthelfer-Ausbildung, 9 Unterrichtseinheiten, direkt in Ihrem Betrieb. Kosten übernimmt i. d. R. die Berufsgenossenschaft.

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Brandschutzhelfer-Ausbildung

Theorie und praktische Feuerlöscherübung nach ASR A2.2, bei Ihnen vor Ort in Hamburg und Umgebung.

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Arbeitsschutzunterweisung Online

Die jährliche Pflichtunterweisung über die EMH Akademie, mit Zertifikat und Reporting. Ihre Leute erledigen sie am Handy oder PC, ohne gemeinsamen Termin.

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Ihr Ansprechpartner

Fragen zu Ihrem Betrieb? Direkt zum Inhaber

Hauke Junak, Inhaber von EMH – Emergency Medicine Hamburg

Hauke Junak

Inhaber, EMH – Emergency Medicine Hamburg

Sie sind unsicher, ob die Zahlen für Ihren Betrieb passen, etwa bei mehreren Standorten, Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung? Rufen Sie an oder schreiben Sie. Ich schaue mir Ihre Situation persönlich an.

040 35773750  ·  WhatsApp  ·  info@e-med.hamburg

Häufige Fragen

Ersthelfer im Betrieb – FAQ

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Bei 2 bis 20 Beschäftigten mindestens einen. Bei mehr als 20 Beschäftigten 5 % in Verwaltung und Handel und 10 % in allen anderen Betrieben. In Kitas ist ein Ersthelfer je Kindergruppe vorgeschrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Die Zahlen gelten für die Anwesenheit, deshalb sollten Sie mehr Personen ausbilden.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt in der Regel 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung können es mehr sein. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Fortbildungen müssen bei der Anzahl berücksichtigt werden.

Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?

In der Regel alle zwei Jahre (§ 26 DGUV Vorschrift 1), damit die Qualifikation aktuell bleibt.

Ab wie vielen Teilnehmenden kommen Sie zu uns in den Betrieb?

Inhouse-Kurse führen wir ab 10 Teilnehmenden durch. Viele Betriebe nutzen den Termin, um neben den vorgeschriebenen Ersthelfern gleich weitere Kolleg:innen auszubilden, etwa Teamleitungen, Azubis oder den Außendienst. Für kleinere Teams finden wir gemeinsam eine Lösung.

Zählt der Chef als Ersthelfer?

Ja, wenn er ausgebildet ist und regelmäßig im Betrieb ist. Entscheidend ist, dass während der Arbeitszeit genug Ersthelfer vor Ort sind.

Wie oft müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?

Vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche unter 18 Jahren halbjährlich (§ 29 JArbSchG).

Darf die Unterweisung online erfolgen?

Ja. Nach DGUV Regel 100-001 ist eine elektronische Unterweisung möglich, wenn die Inhalte zum Arbeitsplatz passen, das Verständnis geprüft wird und jederzeit Rückfragen möglich sind.

Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten?

Für die Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft in der Regel die Lehrgangsgebühr. Wir beraten Sie gern zur Abrechnung.

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Ausreichend Ersthelfer, bevor es darauf ankommt

Rechnen Sie Ihren Bedarf aus oder schreiben Sie uns direkt. Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt, direkt von Inhaber Hauke Junak.

Oder direkt anrufen: 040 35773750