Die gesetzliche Mindestzahl, unsere Empfehlung für den Alltag und Ihre offenen Punkte: in 30 Sekunden berechnet, mit Ergebnis per E-Mail.
Pflicht-Check
Geben Sie Ihre Mitarbeiterzahl ein. Wenn Sie zusätzlich Ihren aktuellen Stand eintragen, zeigt der Rechner, wo Ihr Betrieb nachbessern muss.
Rechtsgrundlagen
Bis 20 Beschäftigte mindestens 1 Ersthelfer. Darüber 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in allen anderen Betrieben. In Kitas 1 je Kindergruppe. Fortbildung in der Regel alle 2 Jahre.
§ 26 DGUV Vorschrift 1In der Regel 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Fortbildungen sind bei der Anzahl ausdrücklich zu berücksichtigen.
ASR A2.2Vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal im Jahr, dokumentiert. Jugendliche unter 18 halbjährlich.
§ 12 ArbSchG · § 4 DGUV V1 · § 29 JArbSchGAus der Praxis
Die Vorschriften zählen, wer gleichzeitig anwesend ist. Wer genau die Mindestzahl ausbildet, unterschreitet sie an vielen Tagen, denn irgendwer fehlt immer:
Aus über zehn Jahren Ausbildungspraxis empfehlen wir: Bilden Sie rund ein Viertel Ihrer Belegschaft in Erster Hilfe aus, unabhängig von der Branche. Dann sind auch in der Urlaubszeit, bei einer Krankheitswelle oder nach Kündigungen immer genug Ersthelfer da.
So schließen Sie die Lücken
DGUV-anerkannte Ersthelfer-Ausbildung, 9 Unterrichtseinheiten, direkt in Ihrem Betrieb. Kosten übernimmt i. d. R. die Berufsgenossenschaft.
Mehr erfahren →Theorie und praktische Feuerlöscherübung nach ASR A2.2, bei Ihnen vor Ort in Hamburg und Umgebung.
Mehr erfahren →Die jährliche Pflichtunterweisung über die EMH Akademie, mit Zertifikat und Reporting. Ihre Leute erledigen sie am Handy oder PC, ohne gemeinsamen Termin.
Mehr erfahren →Ihr Ansprechpartner
Inhaber, EMH – Emergency Medicine Hamburg
Sie sind unsicher, ob die Zahlen für Ihren Betrieb passen, etwa bei mehreren Standorten, Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung? Rufen Sie an oder schreiben Sie. Ich schaue mir Ihre Situation persönlich an.
Häufige Fragen
Bei 2 bis 20 Beschäftigten mindestens einen. Bei mehr als 20 Beschäftigten 5 % in Verwaltung und Handel und 10 % in allen anderen Betrieben. In Kitas ist ein Ersthelfer je Kindergruppe vorgeschrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Die Zahlen gelten für die Anwesenheit, deshalb sollten Sie mehr Personen ausbilden.
Die ASR A2.2 nennt in der Regel 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung können es mehr sein. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Fortbildungen müssen bei der Anzahl berücksichtigt werden.
In der Regel alle zwei Jahre (§ 26 DGUV Vorschrift 1), damit die Qualifikation aktuell bleibt.
Inhouse-Kurse führen wir ab 10 Teilnehmenden durch. Viele Betriebe nutzen den Termin, um neben den vorgeschriebenen Ersthelfern gleich weitere Kolleg:innen auszubilden, etwa Teamleitungen, Azubis oder den Außendienst. Für kleinere Teams finden wir gemeinsam eine Lösung.
Ja, wenn er ausgebildet ist und regelmäßig im Betrieb ist. Entscheidend ist, dass während der Arbeitszeit genug Ersthelfer vor Ort sind.
Vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche unter 18 Jahren halbjährlich (§ 29 JArbSchG).
Ja. Nach DGUV Regel 100-001 ist eine elektronische Unterweisung möglich, wenn die Inhalte zum Arbeitsplatz passen, das Verständnis geprüft wird und jederzeit Rückfragen möglich sind.
Für die Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft in der Regel die Lehrgangsgebühr. Wir beraten Sie gern zur Abrechnung.
Jetzt Lücken schließen
Rechnen Sie Ihren Bedarf aus oder schreiben Sie uns direkt. Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrem Betrieb passt, direkt von Inhaber Hauke Junak.
Oder direkt anrufen: 040 35773750
EMH – Emergency Medicine Hamburg